Die Messung von Lärm und Geräuschen im Bereich Arbeitsschutz wird durch die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung geregelt. Diese Verordnung gilt zum Schutz der Arbeitendten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit. Neben den Grenzwerten für Lärm und Vibrationen, die auf Arbeitende einwirken dürfen, bestimmt sie auch die zu verwendenden Methoden zur Bestimmung dieser Werte, so wie auch verschiedene Massnahmen zur Vermeidung oder Minderung der Gefahren durch diese Expositionen.
Im Arbeitsschutz müssen Schallpegel-Messgeräte integrierend also mittelwert-bildend gemäss der Lärm und Vibrationsarbeitsschutzverordnung messen können. Für die Beurteilung werden die folgenden Kennwerte benötigt: Mittelwert (LAeq), Auswahl von Gehörschutz (LCeq) und dem Spitzenwert (LCpeak). Natürlich ist es sehr komfortabel, wenn ein Schallpegel-Messgerät alle drei Parameter zugleich messen kann.
Für Präzisionsmessungen werden Geräte der Klasse 1 verwendet.
Schallpegelmessgeräte der Klasse 2 sind für Betriebsmessungen ausgelegt.
Beni meint
Aus meiner Erfahrung funktioniert der Arbeitsschutz im Bereich Lärm gut. Extrem laute Arbeitsplätze finden sich nur in Ausnahmefällen. Kritischer und häufiger sind solche mit einem hohen Grundpegel.
Schlimmer finde ich die Lautstärken, denen sich viele freiwillig aussetzen: z.B. wenn Musik über Kopfhörer und Ohrhörer konsumiert wird. Aber wie kann man Menschen vor sich selbst schützen, beziehungsweise vor dem selbstgewählten und zu hohen Schallpegel?