Hochwertige Schallpegelmessgeräte müssen Lautstärke genau und in einem breiten Band messen können. Egal, ob das zu messende Geräusch sehr laut oder eher leise ist, muss das Ergebnis korrekt sein. Wenn ein Lautstärkemesser für amtliche Zwecke oder für Gutachten benutzt wird, dann muss es sich um ein geeichtes Gerät handeln. Geeichte Schallpegelmessgeräte werden bei gerichtlichen Verfahren, bei öffentlichen Überwachungsaufgaben oder im Rahmen des Arbeits- oder Umweltschutzes eingesetzt.
Klasse 1 und Klasse 2 bezieht sich auf Genauigkeitsklassen. Es macht keinen Unterschied, ob es sich um Klasse 1 oder 2 handelt, geeicht werden können prinzipiell Geräte aus beiden Klassen. Voraussetzung für das Eichen ist, dass der Schallpegelmesser bauartgeprüft ist und eine Eichzulassung hat, die durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt vergeben wird.
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